Information
des Ruperti-Gymnasiums nach Art 13 ff. DSGVO zur allgemeinen
Speicherung und Verarbeitung von Schüler- und Elterndaten:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Schulleitung des Ruperti-Gymnasiumns, OStDin Daniela Raith, Herzog-Friedrich-Str. 16-18, 84453 Mühldorf
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
StR Matthias Krische-Holler, krische-holler@ruperti-gymnasium.org
- Zweck der Verarbeitung:
Vertragsdaten zur Begründung, Durchführung und Beendigung der
Beschulung und Schülerdaten im Rahmen der Aufgabenerfüllung eines
staatlichen Gymnasiums
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Verarbeitung der Daten nach
dieser Vereinbarung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der
EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit den nationalen
Bestimmungen des BDSG (neu).
Verarbeitet das Ruperti-Gymnasium
personenbezogene Daten ihrer Schülerinnen und Schüler und Eltern im
Rahmen ihres Erziehungs-, Bildungs- oder Fürsorgeauftrags gelten
die landesgesetzlichen und –rechtlichen Regelungen, insbesondere die
Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“,
entsprechend, und zwar u. a. für die Dauer der Speicherung von
Schülerdaten und den Grundsatz, dass Daten zu löschen sind, wenn deren
Kenntnis für die Schule zu Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr
erforderlich sind.
- Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
schulintern: Lehrkräfte, Beschäftigte, Erziehungsberechtigte und Schüler und Schülerinnen
schulextern: Versicherungen, Schul- und andere Behörden
- Dauer der Speicherung (Schulvertrag):
Die personenbezogenen Daten sind zu
löschen, wenn deren Kenntnis für die Durchführung des Schulvertrages
und zur Dokumentation der Pflichten der Vertragsparteien nicht mehr
erforderlich ist.
- Als
Betroffenem/r stehen Ihnen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung,Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit zu.
- Einwilligungserklärungen erfolgen in jedem Fall freiwillig und können jederzeit widerrufen werden.
- Es steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Landesdatenschutzbeauftragten Bayern, München, (Aufsichtsbehörde Datenschutz) zu.
- Über eine Zweckänderung der Datenverarbeitung werden Sie informiert.
Weiterführende Informationen und Ergänzungen zur "Schul- und Datenschutzvereinbarung" des Ruperti-Gymnasiums Mühldorf a. Inn:
zu 1) DSE unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/GIT.html
zu 3) DSE unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/EP.html
zu 4) DSE und AGB unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/MM.html
zu 5) DSE unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/WebOpac.html
zu 6) Unter den aufgeführten Unterkategorien sind folgende Inhalte zu verstehen:
- Homepage: World Wide Web
(Internet) unter der Homepage der Schule 'www.ruperti-gymnasium.de',
dabei v.a. Text-, Bild-, Audio- und Videoberichte zum Schulleben
- Jahresbericht: Am Ende des
Schuljahres aufgefertigter, geduckter Bericht mit Name, Vorname, Klasse
und Klassenfoto (Zurordnung nicht eindeutig) sowie Berichte zum
Schulleben inkl. evtl. vorhandener Namensnennung und Abslichtung
- Lokalpresse: Berichte über
das Schulleben in der örtlichen oder auch überregionalen Tagespresse
und (zugehörige) Presse-Onlineportale
- Schulmitteilung: Mitteilungen
der Schule, z.B. über Elternbriefe oder Newsletter, aber auch Aushänge
in Schule oder Klassenzimmer und Durchsagen
- Wettberwerb: Teilnehmerdaten für Schulwettbewerbe in Internet-Anmeldeportalen (z.B. Informatik-Biber)
zu 7) Hausordnung unter zu http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/Hausordnung.html
zu 8) Nutzungsvereinbarung Benutzung von Laptops oder Tablets:
- Als Geräte sind Tablet-PCs
und Laptop-PCs mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 7 Zoll
zugelassen. Zugelassene Geräte werden im Direktorat mit einem Siegel
versehen.
- Es gibt keinen pauschalen
Anspruch auf die Nutzung des Gerätes im Unterricht. Jede Lehrkraft
entscheidet über die Nutzung eigenverantwortlich. Eine Nutzung ist nur
nach Aufforderung bzw. Genehmigung durch die Lehrkraft möglich.
- Die Geräte müssen stets mit voll geladenem Akku in die Schule mitgebracht werden.
- Die Benutzung der Geräte
außerhalb der Unterrichtszeiten ist generell untersagt. Eine Ausnahme
bildet das Arbeiten während der unterrichtsfreien Zeit in der
Bibliothek oder in Aufenthaltsbereichen zu schulischen Zwecken oder zum
Lesen.
- Private Fotos, Filme, Musik
und andere Medieninhalte dürfen nicht auf dem Gerät gespeichert werden,
wenn diese rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder
ehrverletzenden Inhalts sind. Das Gerät ist mit einem
Virenschutzprogramm mit aktualisierter Signatur auszustatten.
- Die Internetnutzung der
Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit erfolgt ausschließlich
über das schuleigene WLAN-Netz und nur auf Anweisung der Lehrkraft oder
selbstständig nur in der Bibliothek.
- Bei einer Zuwiderhandlung
gegen oben aufgeführte Richtlinie kann von der Schulleitung ein
Nutzungsverbot bis hin zu einem Schuljahr ausgesprochen werden. Dessen
ungeachtet können bei einem Vergehen weitere disziplinarische Maßnahmen
im Rahmen der Schulordnung erfolgen.
- Es besteht seitens des
Schülers kein Recht auf Zulassung zur PC-Nutzung. Insbesondere bei
wiederholten disziplinarischen Vergehen kann die Nutzung verweigert
werden. Die Nutzungsvereinbarung gilt für ein Schuljahr.
zu 9)
Schülernetz und O365: Nutzungsvereinbarung unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/O365_NVB.html, DSE unter DSE und AGB unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/O365.html
Mebus: DSE unter https://www.mebis.bayern.de/datenschutzerklaerung, AGB unter https://www.mebis.bayern.de/nutzungsbedingungen
zu 10) Datenschutzvereinbarung der eBook-Plattform mit dem RGM unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/DSV mySchoolBildungslogin.pdf
zu 11) Ein Merkblatt zur Garderoben- und Fahrradversicherung ist abzurufen unter http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/GFV.pdf
zu 13) Informationsblatt zu den leistungen der KUVB: http://www.ruperti-gymnasium.de/SDSV/KUVB.pdf, weitere Informationen: https://www.kuvb.de/praevention/betriebe-und-einrichtungen/schulen